FAQ / Häufig gestellte Fragen

Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation in NRW

Welche Schülerinnen und Schüler müssen in Laienreanimation ausgebildet werden?

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 (Sekundarstufe I) werden verpflichtend in Laienreanimation ausgebildet. Förder- und Ersatzschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Dabei stehen ihnen alle Unterstützungsangebote (z.B. Ausstattung mit Reanimationsphantomen, Präsenzfortbildung für Lehrkräfte) zur Verfügung.

Wie soll die Zielgruppe ausgebildet werden?

Jede Schule entscheidet eigenständig darüber, wie die konzeptionelle Vermittlung unter den jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen (z.B. Schulform, Größe der Schule etc.) erfolgen soll. Die Vermittlung der Laienreanimation erfolgt in einer Doppelstunde.
Eine Vielzahl von Umsetzungsmöglichkeiten werden auf den Fortbildungsveranstaltungen zur Laienreanimation vorgestellt und zudem schulformspezifisch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern reflektiert (Umsetzungsmöglichkeiten: z.B. Integration in Fachunterricht, fächerübergreifende und fächerverbindende Konzepte, Projektarbeit, Integration in das Vertretungskonzept, Einbindung des Schulsanitätsdienstes etc.).

Wo finde ich Materialien und Informationen zur Gestaltung der Ausbildung in Laienreanimation?

Material und Informationen rund um das Thema Laienreanimation werden hier im „Bildungsportal Wiederbelebung in der Schule“ und von der Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln bereitgestellt. Die Internetpräsenz der Geschäftsstelle Reanimation befindet sich im Aufbau. Sie erreichen diese in Kürze unter folgendem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/geschaeftsstelle-laienreanimation

Dürfen externe Fachkräfte Schülerinnen und Schüler in Laienreanimation ausbilden?

Die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler soll in der Regel von Lehrkräften der jeweiligen Schule selbst durchgeführt werden. Darüber hinaus können auch anerkannte Hilfsorganisationen, (Universitäts-)krankenhäuser und weitere von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Institutionen mit Einverständnis der Schulleitung Reanimationsausbildungen für Schülerinnen und Schüler durchführen – insbesondere für parallele Veranstaltungen in mehreren Klassen oder Aktionstage. Eine eventuell notwendige Kostenübernahme muss vor der Erteilung des Auftrags mit der Schulleitung abgeklärt werden.

Muss die Durchführung der Ausbildung in Laienreanimation dokumentiert werden?

Es gibt keine formale Pflicht oder spezifischen Vorgaben zur Dokumentation. Es wird jedoch empfohlen, die Ausbildung z. B. im Klassenbuch, in einer Teilnehmerliste oder einem schulinternen Dokumentationssystem zu vermerken, um die regelmäßige Durchführung nachweisen zu können.

Lehrkräftefortbildung und Qualifikationen

Kann jede Lehrkraft unabhängig von der Fächerkombination die Ausbildung in Laienreanimation durchführen?

Ja. Ein fachlicher Bezug oder sonstige Kompetenzen im Bereich Gesundheit / Reanimation bieten allerdings für die spätere Umsetzung eine gute Grundlage. Auch die Teilnahme an der Präsenzfortbildung ist unabhängig von der Fächerkombination möglich.

Müssen Lehrkräfte einen gültigen Erste Hilfe Nachweis erbringen, um „Laienreanimation“ zu vermitteln?

Grundsätzlich ist kein gültiger Erste Hilfe Nachweis erforderlich, idealerweise verfügen Lehrkräfte, die die Ausbildung in Laienreanimation durchführen, aber über einen entsprechenden Nachweis.

Wie viele Lehrkräfte sollen pro Schule zur Durchführung der Ausbildung in Laienreanimation befähigt sein?

An jeder Schule müssen mindestens zwei Lehrkräfte zur Durchführung der Ausbildung in Laienreanimation befähigt sein. Daher ist die Teilnahme von mindestens zwei Lehrkräften pro Schule an der Präsenzfortbildung möglich.

Müssen Lehrkräfte an einer Präsenzfortbildung teilnehmen?

Nein, grundsätzlich ist keine Teilnahme an einer Präsenzfortbildung erforderlich. Die Sicherstellung der Fachkompetenz zur Vermittlung der Laienreanimation kann auch durch andere Formate (z.B. Schulungsvideos oder Selbstlernkurse der beteiligten Kooperationspartner) erfolgen.
Die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung hat allerdings viele Vorteile, nicht zuletzt der Austausch über das Thema Laienreanimation betreffende Fragestellungen.

Muss die Präsenzfortbildung „Laienreanimation“ regelmäßig aufgefrischt werden?

Nein. Die Sicherstellung der Kompetenzen der eingesetzten Lehrkräfte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Eine regelmäßige Auffrischung der Inhalte kann etwa mithilfe der Schulungsvideos oder Selbstlernkurse der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Reanimationsphantome

Wie viele Reanimationsphantome erhält jede Schule?

Es sind zehn Reanimationsphantome pro Schule vorgesehen. Schülerinnen und Schüler können so in Kleingruppen (zwei bis drei Personen) abwechselnd die Durchführung der Herzdruckmassage einüben.

Entstehen den Schulen Kosten für die Lieferung der Reanimationsphantome?

Nein, den Schulen entstehen keine Kosten.

Wo und wie können die Reanimationsphantome bestellt werden?

Die Bestellung der Reanimationsphantome wird zentral über die Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln organisiert.
Die Internetpräsenz der Geschäftsstelle Reanimation befindet sich im Aufbau. Sie erreichen diese in Kürze unter folgendem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/geschaeftsstelle-laienreanimation

Wie werden die Reanimationsphantome gereinigt?

Das Konzept „Prüfen, Rufen, Drücken“ sieht keine Übung zur Atemspende vor, daher sind keine besonderen Hygieneartikel erforderlich. Zur Reinigung der Reanimationsphantome genügt eine milde Seifenlauge.